Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Belalp Bahnen AG

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise in unsere Region Blatten-Belalp interessieren und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir bitten Sie, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durchzulesen.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen und der Belalp Bahnen AG (BBAG) und gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der BBAG. Bei Benutzung von bestimmten Dienstleistungen können zusätzliche besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Ist der Betrieb der BBAG aus Gründen von höherer Gewalt eingeschränkt, kann dies ebenfalls der Fall sein (s. 2.7 Rückerstattung Billette und Abonnemente).

2. Billette und Abonnemente

2.1 Gültigkeit

Sämtliche Billette und Abonnemente sind durch die korrekte Angabe der Personalien persönlich und dadurch nicht übertragbar. Die Gültigkeit beschränkt sich auf den ausgewiesenen Zeitraum und die publizierten Betriebszeiten der BBAG. Auf Aufforderung der Mitarbeiter der Belalp Bahnen AG ist ein Identifikationsausweis vorzuweisen.

2.2 Aktualität

Die auf der Plattform ausgeschriebenen Leistungen sind keine verbindlichen Angebote seitens der BBAG. Die BBAG behalten sich das Recht vor, Ausschreibungen und Preise jederzeit zu ändern oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Für den Vertragsabschluss sind die vor der Buchung publizierten Angaben und Preise massgebend.

2.3 Preise

Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken und enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben, einschliesslich der schweizerischen Mehrwertsteuer. Der zu bezahlende Preis der Billette und Abonnements wird durch Berücksichtigung diverser Buchungsparameter bestimmt:

  • Alter des Gasts

  • Gewählte Saison

  • Aufenthaltsdauer

  • Buchungszeitpunkt

Sofern die BBAG keine Spezialangebote oder Preisabweichungen ausschreibt, gelten die zum Buchungszeitpunkt publizierten Preise.

2.4 Buchung über Online-Portal

2.4.1 Buchung mit Benutzerkonto

Durch Eröffnung eines Benutzerkontos können auf der Buchungsplattform Leistungen gebucht werden. Hierzu ist es nötig, dass der Gast wahrheitsgetreue Angaben zu seiner Person macht (keine Fantasienamen/Pseudonyme) und seine permanente Wohnsitzadresse (einschliesslich der korrekten Angabe zum Wohnsitzland) angibt. Dokumente wie Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Mitteilungen bezüglich gebuchter Leistungen (z.B. print@home-Tickets) etc. werden an die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Der Gast kann die Löschung des Benutzerkontos selbst anfordern. Solange noch gültige (nicht verfallene) Bezugsberechtigungen im Benutzerkonto aufgeführt sind, ist eine Löschung jedoch nicht möglich. Nach der Löschung ist das Benutzerkonto nicht mehr erreichbar, nicht reaktivierbar und alle mit dem Benutzerkonto verbundenen Dienstleistungen wie Newsletter, Service-Meldungen etc. werden eingestellt. Intern bleibt das Benutzerkonto bis zum Ablauf der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und ist Administratoren zugänglich; danach wird es unwiderruflich gelöscht.

Für Themen rund um den Datenschutz verweist die BBAG auf die allgemeinen Benutzungs- und Datenschutzbedingungen.

2.4.2 Buchung ohne Benutzerkonto

Eine Buchung kann auch ohne Erstellung eines Benutzerkontos getätigt werden. Hierzu wird der Buchungsprozess als «Gast» durchgeführt. In diesem Fall werden die Daten zwar auch in einer zentralen Datenbank der BBAG gespeichert, der Gast muss seine Daten jedoch für jede Buchung erneut erfassen.

2.4.3 Buchung für mehrere Personen

Bucht der Gast Leistungen für andere Personen, ist für die BBAG einzig der buchende Gast Vertragspartei. Er übernimmt die Bezahlung sämtlicher gebuchter Leistungen, und die BBAG ist berechtigt, sämtliche Leistungen über den Gast abzurechnen. Der buchende Gast steht für die Erfüllung der Verpflichtungen sämtlicher Personen ein.

2.5 Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung / Buchungsbestätigung (bei Online-Buchung) einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 in Rechnung gestellt.

2.6 Missbrauch und Fälschung

Mit unserem «hands free»-Kartensystem werden Key-Cards automatisch kontrolliert. Das System erlaubt eine eindeutige Personenidentifikation (Fotovergleich bei den Sensoren) an den Kontrollstellen. Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.00 sowie den Tageskartenansatz zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

2.7 Rückerstattung Billette und Abonnemente

Im Kaufpreis von Tages-, Mehrtageskarten, Wahltages-Abonnementen und sämtlichen Saison- und Jahresabonnementen ist die Skipass Versicherung der EUROP ASSISTANCE (SCHWEIZ) VERSICHERUNGEN AG eingeschlossen. Rückerstattungen erfolgen direkt über die Versicherungsgesellschaft, sofern diese einen der folgenden Ansprüche anerkennt:

  • im Falle Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten;

  • im Falle Unfall, Krankheit oder Tod des Angehörigen;

  • Wetterbedingungen: Sturm, Lawinengefahr, übermässiger Schneefall, der die Anzahl der in Betrieb befindlichen Anlagen im Gebiet der Station auf weniger als fünf reduziert.

Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen und den Grundvoraussetzungen für die Versicherungsleistungen gelten die folgenden besonderen Ausschlüsse:

  • die Unfähigkeit zum Skifahren infolge eines Unfalls oder einer Krankheit von weniger als 7 Tage bei Saison- und Jahrespässen;

  • Wetterbedingte Ereignisse bei Saison- und Jahrespässen.

Bei allfälliger Verpflichtung zur Zertifikatspflicht werden keine Rückerstattungen von Abos gewährt.

2.8 Rückerstattung Kleider

Die Belalp Bahnen AG reinigt oder ersetzt auf ihre Kosten verschmutzte Kleidung eines Gastes, sofern die Verschmutzung durch eine Bahnanlage der Belalp Bahnen AG verursacht wurde. Der Schaden muss persönlich und unmittelbar gleichentags am nächstgelegenen Bahnschalter einem Mitarbeitenden gemeldet werden. Die Höhe der Rückerstattung berechnet sich aus dem Erhaltungszustand des Kleidungsstückes. Die berücksichtigte Lebenserwartung von Skibekleidung beträgt maximal 4 Jahre, für ältere Kleidungsstücke besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung.

2.9 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und der BBAG kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen oder mündlichen Buchung bei der BBAG zustande und ist ab diesem Zeitpunkt definitiv.

2.10 Zahlungs- und Stornobedingungen

Inkasso Das Inkasso erfolgt direkt durch die BBAG.

Verbindlichkeit Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise in Schweizer Franken sind verbindlich. Eine Preisanpassung ist bei Einführung oder Erhöhung von Taxen, Abgaben, Steuern, Erhöhung von Transportkosten o.ä. bis 3 Wochen vor Leistungsbeginn möglich.

Offensichtliche Falschbuchung Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems, sind die vereinbarten Preise nichtig. Die BBAG hat in diesem Fall das Recht, die Buchung entschädigungslos aufzuheben.

Stornofristen für Tages- und Mehrtageskarten Wenn der Gast vom Vertrag zurücktritt, werden folgenden Stornogebühren gegenüber dem Gasterhoben:

  • 60 Tage vor Anreise: keine

  • 59 - 30 Tage vor Anreise: 50 % des Totalpreises

  • 29 - 15 Tage vor Anreise: 80 % des Totalpreises

  • 14 - 0 Tage vor Anreise: 100 % des Totalpreises

Storno Leistungen, die über die Buchungsplattform der BBAG gebucht worden sind, sind lediglich über das Servicecenter der BBAG stornier- und/oder umbuchbar. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei der BBAG eintrifft. Wird die Leistung vom Gast verspätet übernommen bzw. nicht vollständig in Anspruch genommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Die BBAG ist berechtigt, bei einer Stornierung des Gastes eine Bearbeitungsgebühr zurückzubehalten.

3. Billette und Abonnemente

3.1 Ausschluss Personentransport

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;

  • sich ungebührlich benehmen;

  • die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.

  • Im Falle einer Epidemie/Pandemie (vgl. Covid-19) gelten die Sonderbestimmungen des Bundes/Staats. Generell ist ein Ausschluss vom Personentransport möglich, wenn:

    • die damit verbundenen Schutzmassnahmen nicht befolgt werden (z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

    • Personen Symptome der epidemiologischen Krankheit aufweisen oder an dieser erkrankt sind.

3.2 Transporte zur Ausübung eines Sports

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:

  • sich rücksichtslos verhalten hat;

  • einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;

  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;

  • sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.

3.3. Güter- und Gepäcktransport

Bei Beschädigung von Gepäck, Skis, Skischuhen, Snowboards oder Fahrräder, haftet die BBAG nur, wenn diese Gegenstände vorschriftsgemäss verpackt und geladen wurden. Im Falle von höherer Gewalt ist das Transportunternehmen von der Haftung befreit. Als höhere Gewalt gelten alle ohne Verschulden der BBAG oder seiner Hilfspersonen unvorhersehbaren eingetretenen Ereignisse (bspw. extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, unvorhersehbare Strassensperrungen, Umweltkatastrophen), welche die BBAG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnte. Entdeckt der Gast bei Entgegennahme einer Sendung einen Schaden, muss durch die BBAG unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme, aus der Ursache, Umstände und Ausmass des Schadens hervor gehen, erstellt werden.

4. Rettungsdienst

Verunfallt der Gast im Gebiet der Belalp Bahnen AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, werden dem Gast die Rettungskosten des Rettungsdienstes der Belalp Bahnen AG in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Helikopter, Ambulanz oder Arzt) werden dem Gast direkt in Rechnung gestellt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Gast gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

5.2 Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Gast und BBAG untersteht dem schweizerischen Recht. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben, gilt Brig als Gerichtsstand.

Blatten bei Naters, Juni 2023

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